Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jede Person, die in Deutschland lebt, in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sein muss.
Internationale Krankenversicherung:
Leider ist eine internationale Krankenversicherung oder eine Reiseversicherung nicht ausreichend, da die europäische EHIC Karte(European Health Insurance Card) nur für Urlaubsreisen und kurzfristige Aufenthalte gilt. Daher ist es ratsam, sich innerhalb von drei Monaten nach Ankunft in Deutschland bei einer deutschen Krankenkasse versichern zu lassen.
Beiträge:
Wer bereits in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und erst seit kurzem selbstständig ist, zahlt möglicherweise zu hohe Beiträge (Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen). Eventuell ist eine günstigere Einstufung möglich bzw. eine private Versicherung zu empfehlen.
Das Thema Krankenversicherung ist in Deutschland sehr komplex und man ist in der Wahl der Krankenversicherung nicht immer frei (gesetzlich/privat). Besonders für Freiberufler und Selbstständige ist es oft sehr schwierig, die richtige Krankenversicherung zu finden.
Kontakt
Bei weiteren Fragen ist es ratsam, Kontakt mit einem professionellen Versicherungsmakler aufzunehmen.
Führungszeugnis:
Ein polizeiliches Führungszeugnis dient als Nachweis darüber, ob eine Person in Deutschland vorbestraft ist oder nicht. Um von Beginn an Vertrauen zwischen Ihnen und Ihren Kunden aufzubauen, können Sie dieses in Ihrem Profil hochladen. Zusätzliche Dokumente in Ihrem Profil werden gekennzeichnet hinterlegt und führen häufig zu einer höheren Attraktivität Ihres Profils bei Kunden. Sie erhalten das Führungszeugnis bei Ihrer örtlichen Meldebehörde. Welche Meldebehörde für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. In der Regel hat jede Stadt mehrere Bürgerämter, bei denen Sie Ihr Führungszeugnis beantragen können. Falls Sie nicht zum Bürgeramt gehen möchten, können Sie das Zeugnis auch einfach online anfragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hierGewerbeschein:
Die Helpling-Plattform vermittelt selbstständige Reinigungskräfte. Somit entscheiden Sie selbst, wo, wann und zu welchem Preis Sie als Reinigungskraft tätig sein möchten. Wenn Sie auch als selbstständige Reinigungskraft Aufträge über Helpling erhalten möchten, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Diesen erhalten Sie ohne großen Aufwand noch am selben Tag bei Ihrer zuständigen Behörde.
So funktioniert´s:
Schritt 1:
Laden Sie das Formular für den Gewerbeschein herunter und füllen es aus. Sie wissen nicht, wie Sie es ausfüllen sollen? Legen Sie sich das Musterbeispiel neben Ihr Formular und vergleichen Sie!
Formular: Berlin
Musterbeispiel: Berlin
Schritt 2:
Wenn Sie einen Termin für Ihre Gewerbeanmeldung vereinbaren möchten, finden Sie Ihr zuständiges Gewerbeamt / Ordnungsamt hier:
Was Sie zum Thema Steuern als selbstständige Reinigungskraft beachten sollten
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Zusammenstellung von Informationen der Helpling GmbH ohne Garantie der Vollständigkeit. Zudem handelt es sich nicht um eine steuerliche (oder sonstige) Beratungsleistung.
Umsatzsteuer:
Viele selbstständige Reinigungskräfte sind Kleinunternehmer!Als Kleinunternehmer wird man eingestuft und von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG), wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Mehr Informationen zur Kleinunternehmer-Regelung erhalten Sie hier.
Einkommenssteuer:
Bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 8820 Euro müssen selbstständige Reinigungskräfte normalerweise keine Einkommenssteuer zahlen (§ 32a EStG). Falls Sie mehr verdienen, können Sie sich die zu zahlende Einkommenssteuer hier ausrechnen lassen: Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
Gewerbesteuer:
Auch von der Gewerbesteuer sind selbstständige Reinigungskräfte in der Regel bis zu einem Gewerbeertrag von bis zu 24 500 Euro befreit (§ 11 GewStG).Weitere Informationen zu den Steuerpflichten eines Kleinunternehmers finden Sie hier.
In nur wenigen Schritten melden Sie sich als selbstständige Reinigungskraft auf der Helpling-Plattform an:
Die Registrierung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis zur Identitätsrprüfung. Ihre Ausweisdaten werden nicht gespeichert und nach der Verifizierung wieder gelöscht.
1. Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und erstellen Sie Ihr kostenloses Profil:
2. Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Profil um Ihnen die bestmöglichsten Reinigungsangebote zu schicken:
3. Teilen Sie uns mehr zu Ihrer Person mit und schließen Sie Ihre Registrierung ab.
4. Verifizieren Sie Ihr Profil: Machen Sie ein Foto Ihres Personalausweises oder Reisepasses um Ihr Profil zu verifizieren. Keine Sorge, Ihre Daten werden nach der Verifizierung wieder gelöscht und dient nur zur Aktivierung Ihres Profils.
5. Legen Sie die letzten Präferenzen zu Ihrem Profil fest:
6. Geschafft! Nehmen Sie Ihre ersten Reinigungsangebote entgegen.
Reinigungstipps von Expertin Roxanna Pelka
Roxanna Pelka ist ausgebildete hauswirtschaftliche Betriebsleiterin. Im Rahmen der Textil- und Objektpflege hat sie unter anderem Auszubildenden die Systematik der Raumreinigung sowie die chemischen Prozesse und Zusammensetzung von Reinigungsmitteln gelehrt. Anschließend war sie jahrelang in 5-Sterne-Hotels in Berlin und auf den Malediven als Assistant Housekeeping Managerin tätig. Dort war sie für die Reinigungskontrollen der Zimmer verantwortlich. Seit 2014 arbeitet sie bei Helpling und steht den Reinigungskräften, die über Helpling vermittelt werden, als Ansprechpartnerin zur Seite.