AGB zur Nutzung der Plattform

Diese AGB gelten ab dem 01.2.2024. Die vorherige Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

AGB DER WEBSEITE WWW.HELPLING.DE UND/ODER HELPLING MOBIL-APP FÜR SELBSTSTÄNDIGE DIENSTLEISTER

I. VORBESTIMMUNGEN

1. PRÄAMBEL

Helpling vermittelt u.a. über die Website www.helpling.de und die Helpling Mobil-App und/oder unter Einbindung des Kundensupports von Helpling via E-Mail oder telefonisch Verträge für verschiedene haushaltsnahe Dienstleistungen, insb. Reinigungsdienstleistungen, für private und gewerbliche Kunden. Die Leistungen werden von selbstständigen Dienstleistern oder Angestellten von Subunternehmern ausgeführt, die Teil des Helpling-Partnernetzwerks sind und bei denen Dienstleister angestellt sein können. Die folgenden AGB finden jedoch nur auf Verträge mit selbstständigen Dienstleistern Anwendung.

2. DEFINITIONEN

“AGB”: diese Allgemeine Nutzungsbedingungen für selbstständige Dienstleister zur Nutzung der Webseite www.helpling.de und/oder Helpling Mobil-App.

“Registrierungsgebühr”: eine einmalige Gebühr, die Helpling für die Registrierung auf der Plattform erhebt.

“Buchungsanfrage” oder “Auftrag”: Anfragen für Dienstleistungen, die der Kunde über die Plattform, über die Helpling Mobil-App, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Leistungsumfang stellt.

“Datenschutzerklärung”: Helpling Datenschutzhinweise, die auf der Plattform veröffentlicht und frei zugänglich sind. 

“Dienstleister”: selbstständige Dienstleister.

“Dienstleistungen”: haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten und Gewerbeeinrichtungen.

“Dienstleistungsvertrag”: der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden über die Erbringung der Dienstleistungen.

“Helpling”: Helpling GmbH & Co. KG, Jägerstraße 67, 10117 Berlin

“Kunde”: der Nutzer der Plattform, der Dienstleistungen auf der Plattform, ggf. unter Einbindung des Kundensupports von Helpling, bucht.

“Nutzungsvertrag”: Vertrag zwischen dem Dienstleister und Helpling, um die Plattform zu benutzen.

“Plattform”: die Webseite www.helpling.de und/oder Helpling Mobil-Apps.

“Vermittlungsvertrag”: Vertrag zwischen dem Dienstleister und Helpling über die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen.

“Zahlungsdienstleister”: lizenzierter Zahlungsanbieter, der alle Zahlungen aus und im Zusammenhang mit den über die Plattform vermittelten Verträgen abwickelt. 

3. GELTUNGSBEREICH

3.1. Diese AGB gelten für die Nutzung der von Helpling zur Verfügung gestellten Plattform zur Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten und Gewerbeeinrichtungen (Ziffer II) durch Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen und Reinigungstätigkeiten. Für die Erteilung von Aufträgen für solche Leistungen durch Kunden und die Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen von Helpling gelten auch die AGB (Ziffer III). 

3.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

3.3. Für den Dienstleistungsvertrag zwischen Kunden und Dienstleistern gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige individuellen Vereinbarungen. Diese AGB regeln jedoch, wie der Dienstleistungsvertrag zustande kommt (Ziffer III.2), und durch den Dienstleister beendet werden kann (Ziffer IV.2.3). 

3.4. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Helpling. 

II. NUTZUNGSVERTRAG

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Helpling ermöglicht dem Dienstleister Zugang zur Plattform, über die Kunden Dienstleister suchen sowie konkrete Buchungsanfragen stellen und verwalten können. 

2. REGISTRIERUNG, VERTRAGSSCHLUSS, GEBÜHREN

2.1. Die Nutzung der Plattform erfordert die vorherige Registrierung des Dienstleisters auf der Plattform. Hierfür gibt der Dienstleister zunächst seinen Namen sowie eine gültige E-Mail-Adresse und Handynummer an. Nach Klick auf den Button „Jetzt Anmelden“, sendet Helpling einen Code an die angegebene Handynummer, mit dem der Registrierungsprozess fortgeführt werden kann. Anschließend hat der Dienstleister weitere persönliche Informationen anzugeben sowie ein Passwort zu vergeben. Mit Klick auf den Button „Registrierung abschicken“ gibt der Dienstleister ein Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Der Eingang des Angebots wird durch Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Helpling prüft die den Registrierungsantrag des Dienstleisters und bestätigt diesem, nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung, die Registrierung unter Mitteilung der Freischaltung des vollständigen Nutzerkontos. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Mitteilung der Freischaltung per E-Mail zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages mit Helpling besteht nicht.

2.2. Für die Nutzung der Plattform erhebt Helpling in manchen Orten eine Nutzungsgebühr. Die aktuelle Nutzungsgebühr je Ort finden Sie hier

2.3. Für die Registrierung auf der Plattform erhebt Helpling eine einmalige Registrierungsgebühr. Die Höhe der Registrierungsgebühr ist abhängig vom Ort, in dem der Dienstleister sich erstmalig registriert. Die Höhe der Registrierungsgebühr wird dem Dienstleister rechtzeitig mit der Anmeldung auf der Plattform mitgeteilt. Die aktuelle Anmeldegebühr je Ort finden Sie außerdem hier.

2.4. Helpling bietet dem Dienstleister gegen ein Entgelt Sonderleistungen an auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Es gelten die zum Zeitpunkt des entsprechenden Vertragsschlusses mitgeteilten Preise, die Sie hier finden.

3. PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS

3.1. Mit Registrierung auf der Plattform bestätigt der Dienstleister, dass er berechtigt ist, einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland nachzugehen und übermittelt mit erfolgter Registrierung über die Plattform Helpling zusätzlich folgende Informationen / Unterlagen:

a) Kopie eines gültigen Ausweisdokuments über einen externen Dienstleister;

b) Steuernummer;

c) aktueller Status der Umsatzsteuerpflicht;

d) gültige und vollständige Bankverbindung;

e) voraussichtliche Verfügbarkeit und Ort der angebotenen Dienstleistungen;

f) Preis (pro Stunde) der angebotenen Dienstleistungen;

g) Geburtsort (Land und Stadt) und Geburtsdatum.

3.2. Helpling ist berechtigt, vor Bestätigung einer Registrierung, Referenzen über Tätigkeiten als Dienstleister (zum Beispiel Referenzen früherer Kunden) oder die Teilnahme an einem Training zu verlangen, bei der der Dienstleister seine fachliche Befähigung nachweist.

3.3. Bei Änderung vorstehender oder der gemäß Ziffer 2.1 mitgeteilten Angaben ist der Dienstleister verpflichtet, diese Helpling unverzüglich mitzuteilen. Zudem weist Helpling darauf hin, dass ohne Vorlage der angeforderten Informationen und Unterlagen eine Vermittlung von Dienstleistungsverträgen an den Dienstleister gemäß Ziffer III nicht erfolgen kann.

3.4 Der Dienstleister ist verpflichtet, Helpling alle Informationen, die Helpling gemäß dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz vom 20.12.2022 (“PSttG”) jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln muss, mitzuteilen und auf dem neuesten Stand zu halten. Das persönliche Nutzerkonto des Dienstleisters kann von Helpling deaktiviert werden und der Zugang des Dienstleisters zur Plattform kann gesperrt werden, solange der Dienstleister die erforderlichen Informationen nicht übermittelt.

4. RECHTE UND PFLICHTEN VON HELPLING

4.1. Helpling ist verpflichtet,

a) für den Dienstleister ein Nutzerkonto zu erstellen, in dem fortlaufend die durch Helpling gemäß Ziffer III vermittelten Vertragsabschlüsse aufgeführt und Rechnungen zur Einsicht aufbewahrt werden, 

b) zu den von dem Dienstleister angebotenen Preisen, Zeiten und Ort passende Buchungsanfragen der Kunden (nach Verfügbarkeit) an den Dienstleister zu übermitteln; 

4.2. Helpling gewährleistet eine netztechnische Erreichbarkeit („Konnektivität“) der Plattform von 98% je Kalenderquartal. Ausgenommen von der gewährleisteten Erreichbarkeit der Plattform sind die im Folgenden bezeichneten Ausfallzeiten und Minderverfügbarkeiten. Diese gelten als ordnungsgemäße Leistungserbringung und werden nicht als die Verfügbarkeit beeinträchtigende Zeit angerechnet:

a) geplante Ausfallzeiten (insbes. zu Wartungszwecken) täglich zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonntagen von 00:00 bis 24:00 Uhr;

b) nicht von Helpling zu vertretenden Ausfallzeiten, in denen die Erreichbarkeit der Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter einschl. DDoS-Attacken usw.) beeinträchtigt ist, welche Helpling auch unter Berücksichtigung marktüblicher Standards nicht verhindern konnte. 

4.3. Helpling kann den Zugang zu der Plattform und den darüber abrufbaren Diensten auch außerhalb der Wartungsfenster beschränken, sofern die Sicherheit des Plattformbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der zugrunde liegenden Software oder gespeicherter Daten dies erfordern, ohne dass dem Dienstleister hierdurch Rechte entstehen.

III. VERMITTLUNGSVERTRAG

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Helpling vermittelt zwischen Kunden und Dienstleistern Dienstleistungsverträge über die Plattform oder auf Anfrage des Kunden beim Kundensupport von Helpling telefonisch und/oder via E-Mail, wobei der Kunde den Umfang der Dienstleistung vorgibt. Hierfür zahlt der Dienstleister an Helpling eine Provision (Ziffer III.5).

1.2. Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande (siehe Ziffer III.2.6). Helpling wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen Kunden und Dienstleistern vermittelten Dienstleistungsverträge. Helpling ist berechtigt, als Vertreter mit Abschlussvollmacht für den Dienstleister Verträge mit Kunden nach Maßgabe von Ziffer III.2 zu schließen.

1.3. Zur Klarstellung: Der Dienstleister ist stets berechtigt, andere Aufträge für nicht über die Plattform vermittelte Kunden auch ohne die Kenntnis von Helpling auszuführen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass es dabei zu keiner Pflichtenkollision kommt, da sich der Dienstleister anderenfalls schadensersatzpflichtig machen könnte.

2. VERTRAGSSCHLUSS, VERMITTLUNG

2.1. Helpling nimmt über die Plattform, telefonisch oder per E-Mail, Anfragen von Kunden für Dienstleistungen entgegen und wertet Buchungsanfragen von Kunden nach Ort, Zeit, Preis und Leistungsumfang aus. Helpling ermittelt für die Buchungsanfrage eines Kunden passende Dienstleister und übermittelt die jeweilige Buchungsanfrage an die passenden Dienstleister (in der Regel durch Weiterleitung der Buchungsanfrage per E-Mail, per SMS, über die Plattform oder im Einzelfall auch telefonisch).

2.2. Der Vermittlungsvertrag wird in der Regel zeitgleich mit dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden abgeschlossen. Hierbei ist wie folgt zu unterscheiden:

a) Bei direkten Kundenanfragen, also solchen, bei denen der Dienstleister von dem Kunden ausgewählt wird, gibt Helpling ein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages durch Übermittlung der passenden Buchungsanfragen ab. Klickt der Dienstleister auf der Plattform oder in der Helpling Mobil-App auf den Button „Akzeptieren“, und bestätigt er seine Angabe anschließend noch einmal („Ich habe Zeit!“), kommt sowohl ein Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden als auch ein Vermittlungsvertrag nach dieser Ziffer III zustande. Eine Verpflichtung zur Annahme von Buchungsanfragen besteht nicht. Helpling nimmt im Namen des Dienstleisters, der zuerst die Buchungsanfrage beantwortet hat, das Angebot des Kunden an, indem Helpling den Kunden per E-Mail benachrichtigt und den Auftrag bestätigt. Die Vermittlung ist mit der Mitteilung erbracht.

b) Bei indirekten Buchungsanfragen, also solchen, bei denen der Dienstleister nicht durch den Kunden vorausgewählt wurde (sogenannte „Count-Down-Angebote“), gibt der Dienstleister auf der Plattform durch Klick auf den Button „Anfordern“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages und Vermittlungsvertrages ab. Der Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot auf Erbringung der Dienstleistung annimmt und Helpling dies dem Dienstleister per E-Mail bestätigt. Die Vermittlung ist mit der Mitteilung erbracht.

2.3. Der Dienstleister bevollmächtigt Helpling zur Annahme von Buchungsanfragen bzw. Abgabe von Angeboten zum Abschluss von Dienstleistungsverträgen sowie zur Abgabe der zur Auftragsabwicklung notwendigen Erklärungen nach Weisungen des Dienstleisters.

2.4. Der Dienstleister stimmt zeitgleich mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrages auch der Weitergabe der zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (Name, Kontonummer etc.) an den Zahlungsdienstleister zu.

2.5. Helpling wirkt beim Abschluss von Verträgen über Dienstleistungen als Vermittler für den Dienstleister mit. Der Dienstleister führt die mit seinen Kunden geschlossenen Dienstleistungsverträge in eigener Organisation und Verantwortung, insbesondere ohne Weisungen von Helpling, aus. Helpling haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Verträge über Dienstleistungen durch den Dienstleister.

3. PFLICHTEN VON HELPLING UND DEM DIENSTLEISTER

3.1. Helpling ist verpflichtet:

a) über die Plattform abgegebene Erklärungen zum Zweck des Abschlusses von Dienstleistungsverträgen (Ziffer III. 2.2) an Kunden zu übermitteln;

b) den Dienstleister in einer Haftpflichtversicherung betreffend Schäden bei der Erbringung der Dienstleistung zu versichern – erfasst sind hierbei jedoch nur Schäden, die EUR 500 (fünfhundert Euro) übersteigen, maximal aber EUR 5.000.000 (fünf Millionen Euro). Für die Erstattung des Differenzbetrages (d.h., die „ersten EUR 500“) ist der Dienstleister verantwortlich. 

3.2. Helpling erstellt im Namen des Dienstleisters Rechnungen über die ausgeführten Dienstleistungen und übernimmt den Versand der Rechnungen an den Kunden. Die Angaben des Dienstleisters zu seinen umsatzsteuerlichen Merkmalen im Nutzerprofil sind maßgeblich und bei Änderung durch den Dienstleister anzupassen.

3.3. Helpling bearbeitet Umbuchungen und Stornierungen von Kunden. Wünscht ein Kunde die Änderung eines Termins für Dienstleistungen oder storniert er die Buchung, teilt Helpling dies dem Dienstleister unverzüglich mit.

3.4. Helpling bearbeitet Umbuchungen und Stornierungen von Dienstleistern, wobei ggf. Gebühren gemäß Ziffer III.4.2 anfallen können. Wünscht ein Dienstleister die Änderung eines Termins für Dienstleistungen oder storniert er die Buchung, teilt Helpling dies dem Kunden über die Plattform oder telefonisch unverzüglich mit. Der Dienstleister informiert Helpling ebenfalls über kurzfristige Änderungen hinsichtlich bereits gebuchter Dienstleistungen, insbesondere eine absehbare Verspätung, um Helpling eine umgehende Benachrichtigung des Kunden zu ermöglichen.

3.5. Helpling nimmt Rügen von Kunden betreffend den Dienstleistungsvertrag entgegen und leitet sie an den Dienstleister zur Prüfung und eventuellen Nachbesserung weiter. Der Dienstleister stimmt der Weitergabe seiner Adress- und Kontaktdaten an seine Kunden zu, sofern diese von seinen Kunden ausdrücklich angefragt werden, die Anfrage im Zusammenhang mit einem gebuchten Auftrag steht und es hierfür einen nachvollziehbaren Grund gibt (z.B. Rechnungserstellung, Geltendmachung von Forderungen gegen den selbstständigen Dienstleister usw.). Der Dienstleister unterrichtet Helpling, sofern eine Rechnung wegen Rügen nicht gestellt oder dem Kunden eine Gutschrift erteilt werden soll.

3.6. Der Dienstleister darf mit dem Kunden keine Vereinbarungen treffen, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen.

3.7. Für die ordnungsgemäße Leistung von Steuern und Abgaben ist der Dienstleister selbst verantwortlich.

4. FOLGEN VON STORNIERUNGEN UND WIDERRUFEN

4.1. Kunden, die Verbraucher sind, können im Wege des Fernabsatzes geschlossene Dienstleistungsverträge widerrufen. Soweit der Dienstleister mit der Tätigkeit noch nicht begonnen hat, ist ein solcher Widerruf für den Kunden nicht mit einer Vergütungspflicht gegenüber dem Dienstleister verbunden. 

4.2. Storniert ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Dienstleistungsbeginn, hat der Dienstleister keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Storniert ein Kunde weniger als 48 Stunden vor Dienstleistungsbeginn, hat der Dienstleister in Abhängigkeit des Stornierungszeitpunkts einen Anspruch auf folgende Zahlung: Für eine Stornierung, (i) die 48 – 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann gegenüber dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 25% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben werden; (ii) die zwischen 24 – 12 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann gegenüber dem Kunden eine Gebühr von 50% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben werden; (iii) die weniger als 12 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann gegenüber dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 100% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben werden. Hiervon ausgenommen sind stornierte Aufträge, die weniger als 48 Stunden vor geplantem Auftragsbeginn durch Helpling vermittelt wurden.

4.3. Bei Absagen oder Umbuchungen der Dienstleistung durch den Dienstleister ist dieser gegenüber Helpling verpflichtet, einen Schadensersatzes zum Ausgleich des Provisionsverlustes und des mit der Bearbeitung verbundenen Aufwands wie folgt zu zahlen:  bei einer Absage oder Umbuchung, (i) die 48 – 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann gegenüber dem Dienstleister eine Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 10 (zehn Euro) erhoben werden; (ii) die zwischen 24 – 12 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann gegenüber dem Dienstleister eine Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 15 (fünfzehn Euro) erhoben werden; (iii) die weniger als 12 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann gegenüber dem Dienstleister eine Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 20 (zwanzig Euro) erhoben werden. Bei Nichterscheinen kann eine Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 30 (dreißig Euro) erhoben werden. Dem Dienstleister bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Dienstleister erklärt sich damit einverstanden, dass Helpling im Falle einer Absage oder Umbuchung bzw. eines Nichterscheinens des Dienstleisters im vorbezeichneten Sinne von dem angegebenen Bankkonto des Dienstleisters die fällige Stornierungsgebühr einzieht und erteilt eine entsprechende Einzugsermächtigung.

5. ZAHLUNGSABWICKLUNG, PROVISION

5.1. Alle Zahlungen von Kunden an den Dienstleister für die Vergütung der Dienstleistungen erfolgen über den Zahlungsdienstleister. Zahlungsdienstleistungen für Dienstleister auf Helpling werden von Stripe erbracht und unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff “Stripe Services Agreement”). Durch die Zustimmung zu den vorliegenden AGB akzeptiert der Dienstleister die Bedingungen der Vereinbarung “Stripe Services Agreement”, auf die Helpling keinen Einfluss hat. Als Voraussetzung, dass Helpling die Vermittlung des Zahlungsdienstleistungsvertrags mit Stripe ermöglichen kann, stimmt der Dienstleister zu, vollständige und korrekte Informationen über sich für Helpling bereitzustellen, und autorisiert Helpling, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstleisters der von Stripe offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben. Helpling vermittelt diesen Zahlungsdienstleistungsvertrag lediglich, ist aber selbst in den Zahlungsabwicklungsprozess nicht eingebunden und nicht selbst Partei des Zahlungsdienstleistungsvertrages.

5.2. Helpling erhält für die Vermittlung der Dienstleistungen und die zu dessen Abwicklung erbrachten Leistungen (inklusive der Vermittlung des Zahlungsdienstleistungsvertrages) eine Provision von dem Dienstleister. Die Provision ist abhängig von der Anzahl der laut Buchungsanfrage mit dem Kunden vereinbarten Stunden, der Art der Buchung (mehrmalige Buchung oder einmaliger Auftrag) sowie dem Ausführungsort. Die Provision berechnet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Vermittlung einer Dienstleistung gültigen Provisionsliste, welche hier gefunden werden kann. Im Fall eines Widerrufs des Kunden (Ziffer III 4.1) entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Provision. Im Fall einer Stornierung durch den Kunden wird die Provision in Abhängigkeit der jeweils zu zahlenden Stornierungsgebühr (Ziffer III 4.2) berechnet oder entfällt ggf. ganz.

5.3. Helpling stellt dem Dienstleister per E-Mail oder im Nutzerkonto die Rechnungen über die von dem Dienstleister erbrachten Dienstleistungen und Angaben zur Bezahlung durch den Kunden zur Verfügung. Der Dienstleister weist den Zahlungsdienstleister an, bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages, die jeweilige Vergütung beim Kunden einzuziehen und diesen Betrag für den Dienstleister (abzüglich der Provision für Helpling) treuhänderisch zu verwahren. Der Dienstleister weist den Zahlungsdienstleister zusätzlich an, die von Kunden bezahlten Vergütungen abzüglich der Provision gemäß Ziffer III. 5.2 an den Dienstleister auszuzahlen sowie die Provision an Helpling auszuzahlen. Die Anweisungen an den Zahlungsdienstleister werden über die Plattform erteilt. Die Auszahlung der von Kunden an den Zahlungsdienstleister bezahlten Vergütungen (abzüglich der jeweiligen Provision) erfolgt an den Dienstleister gesammelt in der Regel zum 09. und 24. des Monats. Der Dienstleister kann Helpling beauftragen, die Auszahlung der zur Auszahlung bereitstehenden Vergütungen außerhalb des regulären Auszahlungsrhythmus beim Zahlungsdienstleister zu veranlassen. Für den zusätzlichen Aufwand kann Helpling ortsabhängig eine Servicegebühr verlangen. Die aktuelle Servicegebühr finden Sie hier Die Höhe der Servicegebühr wird dem Dienstleister vor Abschluss der Beauftragung auf der Plattform angezeigt. Die Auszahlung der Provision an Helpling erfolgt unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Termins der Dienstleistung.

5.4. Wird eine zwischen dem Dienstleister und dem Kunden vereinbarte Dienstleistung durch einen von dem Dienstleister zu vertretenden Umstand nicht durchgeführt und zahlt der Kunde deshalb nicht, bleibt der Provisionsanspruch von Helpling in voller Höhe erhalten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde die Zahlung aufgrund mangelhafter Ausführung der Dienstleistung verweigert oder die Vergütung grundlos nicht bezahlt. Die Durchsetzung nicht bezahlter Vergütungen ist Sache des Dienstleisters. 

6. AUSGLEICHSANSPRUCH

6.1. Möchte der Dienstleister weitere Dienstleistungen jeglicher Art, welche über Helpling vermittelt werden können, für einen Kunden erbringen, dessen Auftrag dem Dienstleister von Helpling innerhalb der letzten 24 Monate vermittelt wurde, weist der Dienstleister den Kunden darauf hin, dass dazu eine Buchungsanfrage über Helpling erforderlich ist.

6.2. Nimmt der Dienstleister neue Aufträge eines zuvor von Helpling vermittelten Kunden an oder bietet diesem Dienstleistungen an, die nicht über die Plattform abgewickelt werden, hat Helpling Anspruch auf Zahlung eines billigen Ausgleichs für den Provisionsverlust durch den Wegfall der Vermittlung weiterer Aufträge des Kunden in Höhe von 500 EUR (fünfhundert Euro) zzgl. Umsatzsteuer. Dem Dienstleister bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

IV. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

1. HAFTUNG

1.1. Helpling haftet nicht für die Durchführung des Dienstleistungsvertrages durch den Dienstleister und für im Zuge der Leistungen entstehende Schäden des Kunden. 

1.2. Im Übrigen haftet Helpling bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch Helpling nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Helpling – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Helpling nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

b) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und

c) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).

1.3. Ziffer III.3.1.b. dieser AGB bleibt unberührt.

2. LAUFZEIT, BEENDIGUNG DES VERTRAGES

2.1. Nutzungsvertrag der Plattform zwischen dem Dienstleister und Helpling: Der Nutzungsvertrag beginnt nach Registrierung des Dienstleisters und Freischaltung der Nutzung der Plattform durch Helpling und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist für beide Parteien jederzeit ordentlich kündbar. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (E-Mail an kontakt@helpling.de genügt). 

2.2. Helpling ist berechtigt, die Übermittlung von Buchungsanfragen an den Dienstleister einzustellen, wenn dieser mehr als einen Monat keine Buchungsanfragen annimmt. Auf Verlangen des Dienstleisters (z.B. via E-Mail) wird die Übermittlung jederzeit wieder aufgenommen.

2.3. Vermittlungsvertrag zwischen Helpling und dem Dienstleister: Der Vermittlungsvertrag beginnt jeweils mit Annahme einer Buchungsanfrage oder Abgabe eines Angebots zur Erbringung einer Dienstleistung durch Helpling. Die Laufzeit entspricht der Abwicklung einer vermittelten Dienstleistung und bedarf keiner gesonderten Kündigung. 

2.4. Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister: Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister beginnt ab der Benachrichtigung des Kunden per E-Mail, dass der Dienstleister die Buchungsanfrage von einem Kunden angenommen hat bzw. mit Annahme eines Angebots des Dienstleisters durch den Kunden, wie in Ziffer III.2.2 dieser AGB beschrieben ist. Die Laufzeit richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Dienstleister und entspricht in der Regel der Dauer der vereinbarten Dienstleistung. Eine etwaig erforderliche Kündigung durch den Dienstleister muss in Textform gegenüber Helpling erfolgen (E-Mail an kontakt@helpling.de genügt). Etwaige Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden bleiben hiervon unberührt.

3. HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ

3.1. Helpling erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Dienstleisters wie in der Datenschutzerklärung, die auf der Plattform veröffentlicht und frei zugänglich ist, näher beschrieben ist. 

3.2. Helpling wird dem Dienstleister seine Daten, einschließlich der Angaben über die vom Kunden gebuchten Leistungen, während der Laufzeit des Nutzungsvertrags zur Einsicht im Nutzerprofil zur Verfügung stellen und eine Möglichkeit zur Änderung bzw. Löschung der Daten anbieten. Hierzu hat sich der Dienstleister auf der Plattform mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort anzumelden. 

3.3. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten. Der Dienstleister verwendet die ihm im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages bekannt gewordenen persönlichen Daten von seinen Kunden nur zur Erfüllung der jeweils geschlossenen Dienstleistungsverträge.

3.4. Alle Daten des Dienstleisters, die zur Ausführung des PSttG erhoben wurden, werden 10 Jahre nach ihrer Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern gelöscht.

4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

4.1. Vertragstext. Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Die aktuelle Version dieser AGB ist jederzeit unter https://www.helpling.de/agb-reinigungskraft abrufbar.

4.2. Direktwerbung: Der Dienstleister ist damit einverstanden, dass Helpling während der Laufzeit des Vermittlungsvertrages und bis zu 6 Monaten danach zur Verbesserung und Erweiterung der Angebote des Portals www.helpling.de den Dienstleister per E-Mail, Telefon oder postalisch kontaktiert, um sich so über die Zufriedenheit mit den Angeboten der Plattform zu informieren sowie über Ergänzung, Erweiterung, Neuigkeiten und Kooperationsangebote zu informieren. Der Dienstleister kann einer solchen Direktwerbung jederzeit (z.B. via E-Mail an Helpling oder über den Link am Ende jeder E-Mail) widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

4.3. Helpling und Dienstleister behandeln Informationen zu Kunden, Prozessabläufen, von den Parteien zu erbringenden Leistungen und der Provision (auch nach Beendigung des Vertrages) streng vertraulich, wenn und soweit sie nicht aufgrund Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung zur Offenlegung verpflichtet bzw. berechtigt sind. 

4.4. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Vorschriften des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf von 1980 (UN-Kaufrecht) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4.5. Gerichtsstand für alle aus den nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträgen zwischen Helpling und dem jeweiligen Dienstleister resultierenden Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Dienstleister Kaufmann ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Abweichend hierzu ist Helpling auch berechtigt, Dienstleister an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.