Haftpflichtversicherung

Letzte Aktualisierung: 03.01.2023

Während einer Reinigung, die über Helpling vermittelt wurde, ist ein Schaden entstanden – was nun?

Als Vermittlungsplattform bringt Helpling Reinigungskräfte mit Menschen zusammen, die Hilfe im Haushalt benötigen. Helpling vermittelt Reinigungskräfte, die selbstständig arbeiten und über einen Gewerbeschein verfügen. Zur Verantwortung eines Selbstständigen gehört es, u.a. eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung zu haben.

Sollte eine Reinigungskraft bei einem Schadensfall keine eigene Haftpflichtversicherung haben, so hat Helpling vorsorglich eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, über die die Reinigungskraft für Schäden im Rahmen einer Reinigung mitversichert ist. Diese deckt Schäden ab 500 Euro bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro ab.

Die von Helpling abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung ist ein zusätzlicher Service, um Kunden das höchste Maß an Sicherheit zu bieten. Das Ziel ist es, sie vor größeren Schäden (z.B. Parkettschäden) zu schützen. Die Abwicklung über Helplings Haftpflichtversicherung ist bei einem Schadenswert über 500 Euro möglich.

Was passiert bei einem Schadensfall?

Sollte im Rahmen einer Reinigung etwas zu Bruch gegangen sein, bitten wir Sie uns innerhalb von 24 Stunden eine E-Mail an kontakt@helpling.de zu schicken und uns Fotos des Schadens, sowie im Falle einer Reparatur einen Kostenvoranschlag zukommen zu lassen. Sofern dieser Schadensfall die Höhe von 500 Euro überschreitet, informieren wir unsere Betriebshaftpflichtversicherung HDI, die den Fall prüft und weitere Schritte einleitet.

Für den Fall, dass der Schaden den Betrag von 500 Euro übersteigt und die Betriebshaftpflichtversicherung die Regulierung übernimmt, weisen wir darauf hin, dass unsere Versicherung nur die Differenz zwischen 500 Euro und dem Schadensbetrag begleicht. Dies bedeutet, dass der Schadensverursacher – in diesem Fall die Reinigungskraft – für die Erstattung der ersten 500 Euro verantwortlich ist.

Liegt der Schadensfall unter 500 Euro, so ist er nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, sodass keine Regulierung über Helpling erfolgen kann. In diesen Fällen empfehlen wir dem Kunden, sich direkt an die Reinigungskraft zu wenden. Da die Reinigungskräfte auf selbstständiger Basis arbeiten, haben wir keine Weisungsbefugnis. Uns ist es aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich, bei Nicht-Übereinstimmung einzuschreiten. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, ob er weitere Schritte einleiten möchte, um den Anspruch auf Ersatz gegenüber der Reinigungskraft geltend zu machen. Anders als bei einer Zusammenarbeit über den Schwarzmarkt, verfügt Helpling über alle wichtigen Daten, die zum Verfolgen des Falls von Bedeutung sind (z.B. Daten des Personalausweises und Telefonnummer).

Die rechtlich festgelegten Rahmenbedingungen für Sie als Kunden finden Sie hier

Sie haben weitere Fragen zu der Haftpflichtversicherung oder zur Meldung eines Schadens? Besuchen Sie unser Hilfeportal!