Stundenpreis Ihrer Putzhilfe: 7€
Reinigungsstunden pro Woche: 1Std.
Ihre potentielle jährliche Steuerermäßigung:
67 €*
Nach § 35a (2) EStG ist die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Wohnungsreinigungen, steurlich absetzbar. Die tarifliche Einkommenssteuer kann sich dabei, auf Antrag, um 20% vermindern – höchstens aber 4.000€ jährlich. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier. Helpling übernimmt für diese Angaben keine Gewähr.
Über Helpling lässt sich völlig unkompliziert eine passende Haushaltshilfe finden. Was viele nicht wissen: Die Kosten für die Unterstützung im Haushalt lassen sich in der Regel von der Steuer absetzen. Im Normalfall können Sie, wenn Sie einen selbstständigen Dienstleister über die Helpling-Plattform beauftragen, 20% der Kosten, bis zu einem Wert von 4000 Euro im Jahr, von der Steuer geltend machen. Im Folgenden haben wir für Sie einige Information dazu gesammelt, wie das funktionieren kann und was es dabei zu beachten gilt. Oben finden Sie außerdem einen Steuer-Rechner mit dem Sie die Höhe Ihres potentiellen Vorteils direkt einsehen können.
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen werden in dem Jahr in der Steuererklärung angegeben, in dem Sie sie bezahlt haben. Wichtig ist es, alle Rechnungen aufzubewahren, falls das Finanzamt nach Belegen fragt. In Ihrem Helpling-Nutzerkonto können Sie auch auf alte Rechnungen ganz einfach zugreifen.
Auf Anfrage des Finanzamts müssen Rechnungen und Belege vorgelegt werden. Wichtig ist jedoch, dass eine Rechnung des Dienstleisters vorliegt und, dass die Zahlung nicht in bar, sondern durch Überweisung oder Online-Auftrag nachweisbar ist.
Sie haben über die Helpling-Plattform eine selbstständige Reinigungskraft beauftragt, die zwei mal wöchentlich bei Ihnen vorbeikommt. Dafür haben Sie im Jahr 2019 insgesamt 2.500 Euro bezahlt. 20 Prozent dieses Betrags, also 500 Euro, tragen Sie in Ihrer Steuererklärung ein. Das Finanzamt zieht diesen Betrag im Normalfall direkt von Ihrer tariflichen Einkommensteuer ab. Maximal berücksichtigt das Finanzamt bei haushaltsnahen Dienstleistungen 4.000 Euro (20% der begünstigten Aufwendungen) pro Jahr.
Die gesetzliche Grundlage für alle haushaltsnahen Leistungen findet sich im Einkommensteuergesetz, im Paragraph 35a. Wie hoch die Steuerersparnis bei Ihnen sein kann, ermittelt unser Steuer-Rechner mit nur wenigen Eingaben (ohne Gewähr). Einfach die Beträge unter der jeweiligen Kategorie eintragen – mit dem Klick auf den Button „Berechnen“ ermittelt der Rechner automatisch Ihren potentiellen, individuellen Steuervorteil.
*Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen sind allgemein verfasst und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für genauere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Reichen Sie Ihre Helpling-Rechnungen beim Finanzamt ein, um die Steuerermäßigung geltend zu machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater für nähere Informationen.
Sie müssen ein zu versteuerndes Einkommen haben, um die 20% Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen.
Von allen Kosten, die im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen entstanden sind, können Sie 20% und maximal 4000€ pro Jahr, geltend machen.
Nach § 35a (2) EStG ist die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Wohnungsreinigungen, steurlich absetzbar. Die tarifliche Einkommenssteuer kann sich dabei, auf Antrag, um 20% vermindern – höchstens aber 4.000€ jährlich. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier. Helpling übernimmt für diese Angaben keine Gewähr.